Endokarditis-Ausweis

Endokarditis-Ausweis

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Endokarditis-Prophylaxe

"Endokarditis-Prophylaxe" bezeichnet Maßnahmen zur Verhinderung einer (meist bakteriellen) Entzündung der Herzklappen. Gesunde Herzklappen sind relativ unempfindlich gegenüber einer Infektion mit Bakterien. In bestimmten Konstellationen ist eine Besiedelung der Klappen mit Keimen jedoch leichter möglich:

Dazu zählen u.a.

- Herzklappenprothesen (mechanisch und biologisch)

- bestimmte angeborene Herzfehler

- bestimmte therapierte Herzfehler mit verbliebenen Defekten

- überstandene Endokarditis

- vorangegangen Herztransplantation


Da eine der wichtigsten Quellen für gefährdende Bakterien der Mundraum ist, ist gerade bei o.g. Zuständen eine besonders gute und regelmäßige Mundhygiene erforderlich. In bestimmten Situationen können besonders leicht Bakterien aus dem Mund- und Rachenraum in die Blutbahn gelangen und von dort die Klappen besiedeln. Dabei handelt es sich insbesondere um

- zahnärztlichen Eingriffen mit Verletzung des Zahnfleisches (z.B. Zahnsteinentfernung, Zahnextraktionen, Wurzelbehandlungen)
- gewisse Eingriffe an den oberen Atemwegen (z.B. Adenoidektomie, Tonsillektomie , Polypektomie)


Alle Patienten, die eine Endokarditis-Prophylaxe betreiben sollen, sollten einen "Prophylaxe-Ausweis" besitzen. Dieser Ausweis sollte z.B. beim Zahnarzt oder beim HNO-Arzt vor Eingriffen immer vorgezeigt werden. Der behandelnde Arzt kann dann entscheiden, ob eine Antibiotika-Prophylaxe (z.B. Gabe eines Penicillins 30 Minuten vor einem Eingriff) notwendig ist oder nicht. Im Zweifel fragen Sie Ihren Kardiologen. Ein solcher Ausweis ist auch in unserer Praxis erhältlich.


Dr. med. D. Kleinschrot

Dr. med. H. C. Rost, FESC

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